Sie
sind hier: CO2-Startseite
-
CO2-Handel
Der
Emissionshandel mit Emissionsberechtigungen vermeidet keine CO2-Emissionen,
sondern ein vorgegebenes Emissionsziel wird zu minimalen Kosten
erreicht: Ökonomisch betrachtet ist der CO2-Handel ein effizientes
Instrument zur Erreichung von Umweltzielen. Der Grad der Verbesserung
der Umweltqualität hängt folglich von der Schärfe
der gewählten Umweltziele ab.
Der
Emissionsrechtehandel funktioniert folgendermaßen: Ein Staat
legt eine eine Gesamtmenge an Emissionen fest, die in einem festzulegenden
Zeitraum freigesetzt werden dürfen. Dies ist die so genannte
Anfangs-Allokation. Emittenten müssen am Ende einer Periode
für jede emittierte Einheit CO2 eine Emissionsberechtigung
vorweisen, andernfalls sind Sanktionszahlungen fällig. Emittenten
können über ihre anfangs zugeteilte Emissionsmenge hinaus
CO2 emittieren, wenn sie eine entsprechende Anzahl an Emissionsberechtigungen
über den CO2-Handelsplatz erwerben, die andere Emittenten
nicht benötigt haben und somit zu Geld und damit zu Gewinn
machen können. Es lohnt sich also, CO2 einzusparen durch
Investitionen in Umwelttechnik, Forschung, Entwicklung, Innovationen
etc., da diese Kosten durch den Verkauf von Emissionsberechtigungen
wieder hereingeholt werden können. Am Markt stellt sich so
ein Preis für Emissionsberechtigungen ein, der Angebot und
Nachfragen entspricht.
Die
Emissionssteuer ist ebenfalls ein ökonomisches weil effizientes
Umweltinstrument, im Vergleich zum Emissionsrechtehandel ist das
Erreichen der Umweltziele aber nicht sichergestellt, da beim Emissionsrechtehandel
die endgültige Emissionsmenge durch die Ausgabemenge an Emissionsberechtigungen
bereits festgelegt wird. Die Emissionssteuer ist nur dann attraktiv
und sinnvoll, wenn in der Praxis der optimale Steuersatz gefunden
wird.
Außerdem wird beim Emissionsrechtehandel mit kostenloser
Vergabe der Emissionsberechtigungen nur für die Emissionen
bezahlt, die über der zugewiesenen Menge liegen. Die Emissionssteuer
ist, abgesehen von eventuellen Freibeträgen, auf die gesamte
Emissionsmenge zu entrichten. Die finanziellen Belastungen der
verpflichteten Unternehmen sind bei einer Emissionssteuer daher
höher als beim Emissionsrechtehandel.